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Grunderwerbsnebenkosten
Grunderwerbsnebenkosten sind Kosten, die neben dem Kaufpreis beim käuflichen Erwerb von Grundstücken entstehen. Üblicherweise zahlt sie der Käufer. Zu den Grunderwerbsnebenkosten zählen: 1. die Kosten der notariellen Beurkundung des Grundstückskaufvertrages, nicht aber in diesem Zusammenhang etwa entstehende Kosten der Grundpfandrechtsbestellung. Grundlage ist die Kostenordnung. Höhe +/- 1% des Kaufpreises. 2. die Gerichtskosten für die Rechtsänderungen im Grundbuch. Grundlage ist auch hier die Kostenordnung. Die Höhe bewegt sich bei +/- 0,5% des Kaufpreises. 3. die Grunderwerbsteuer, die sich auf den Kaufpreis für das Grundstück (ohne Zubehör) einschl. der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen bezieht. Grundlage ist das Grunderwerbsteuergesetz. Der Grunderwerbsteuersatz beträgt derzeit 3,5%. 4. eine etwaige Maklerprovision, soweit sie aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung vom Käufer zu bezahlen ist (überwiegend 3% plus MwSt, in einigen Bundesländern auch 5% plus MwSt.). 5. etwaige Kosten im Zusammenhang mit einer erforderlich werdenden Grundstücksvermessung, wenn sie vertraglich vom Käufer übernommen werden. Nicht zu den Grunderwerbsnebenkosten zählen
Erschließungsbeiträge, Kosten von Baugrunduntersuchungen oder Kosten, die
im Zusammenhang mit der siehe Bodenordnung entstehen. Sie entstehen im
Zusammenhang mit der „Baulandproduktion“, erhöhen der Wert des Grundstücks
und sind deshalb den Kosten des Baugrundstücks zuzurechnen. |
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Die letzte Aktualisierung dieser Seite erfolgte am
23.05.2005.
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