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Maklerprovision /
Courtage Die Maklerprovision ist die Vergütung für die erfolgreiche Tätigkeit des Maklers. Die Höhe der Provision wird frei vereinbart, sie kann bis zu 6% des Kaufpreises zuzüglich Mehrwertsteuer betragen. Welchen Anteil davon Verkäufer und Käufer übernehmen, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Fehlt es an einer Vereinbarung zur Höhe der Provision, ist die „übliche“ Maklerprovision als vereinbart anzusehen. Courtage ist eine andere Bezeichnung für die Maklerprovision. Eine erfolgsunabhängige Provision kann in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht vereinbart werden. Eine gesetzliche Provisionsbegrenzung ist nur bei der Wohnungsvermittlung zu beachten. Hier darf die Provision höchstens zwei Monatsmieten zuzüglich Mehrwertsteuer, aber ohne Nebenkosten, über die gesondert abzurechnen ist, betragen. |
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Die letzte Aktualisierung dieser Seite erfolgte am 12.05.2005 .
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