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Haus- und
Grundstücksbesitzer-Haftpflichtversicherung Grundstückseigentümer haben eine allgemeine Verkehrssicherungspflicht. Danach müssen sie dafür Sorge tragen, dass der Zustand ihres Grundstücks nicht Gefahren in sich birgt, durch die Dritte verletzt oder anderweitig geschädigt werden. Gesetzliche Bestimmungen sehen eine Haftung des Eigentümers vor, wenn z.B. durch Ablösung von Teilen eines Gebäudes oder durch einen Einsturz eines Gebäudes Menschen verletzt oder Sachen beschädigt werden. Während bei Eigentümern von selbstgenutzten Einfamilienhäusern die normale Privat-Haftpflichtversicherung in solchen Fällen die Haftung übernimmt, müssen Vermieter eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abschließen, damit sie kein unnötiges finanzielles Risiko eingehen. Bei Wohnungseigentum haftet jeweils die Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Versicherung gegen die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist aus diesem Grund eine wohnungseigentumsrechtliche Pflichtversicherung. |
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Die letzte Aktualisierung dieser Seite erfolgte am 12.05.2005 .
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