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Geschossflächenzahl (GFZ)
- Geschossfläche (GF) Die Geschossflächenzahl ist eine von mehreren Festsetzungen zur Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung im Rahmen eines Bebauungsplanes. Sie stellt ein Verhältnis zwischen der Summe der Geschossflächen eines Gebäudes und der Größe des Baugrundstücks her. Beträgt sie etwa 1,2, dann bedeutet dies, dass auf einem 1000m2 großen Grundstück 1200 m2 Geschossfläche (GF) errichtet werden können. Die Geschossfläche berechnet sich nach den Aussenmaßen der Geschosse. Die GFZ streut je nach Baugebietsart zwischen 0,4 (Kleinsiedlungsgebiet) und 3,0 (Kerngebiet). Als Planzeichen im Bebauungsplan wird die GFZ als zulässiges Höchstmaß wie folgt dargestellt: z.B. 1,2 im Kreis. Geschossflächenzahlen können auch im Flächennutzungsplan Eingang finden. Alternativ zur GFZ kann auch die GF = Geschossfläche dargestellt werden. |
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Die letzte Aktualisierung dieser Seite erfolgte am
23.05.2005.
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