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Abnahmeprotokoll
Beim Abnahmeprotokoll handelt es sich um die Niederschrift über das Ergebnis einer förmlichen Abnahme. Mit Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls durch die Parteien wird dieses Ergebnis vom diesen anerkannt. Soweit nicht Beanstandungen oder Vorbehalte ausdrücklich in das Protokoll aufgenommen wurden, erlöschen mit Unterzeichnung gegenseitige Erfüllungsansprüche.
Wir empfehlen bei jedem Wechsel (sei es Mieter oder
Eigentümer) immer ein solches ausführliches Protokoll anzufertigen.
Eventuelle Mängel werden dort festgehalten und deren Beseitigung mit
Terminfestsetzung vereinbart. |
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Die letzte Aktualisierung dieser Seite erfolgte am 12.05.2005 .
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