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Das Lexikon der Immobilien-Fachbegriffe

 
 
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Beim Abnahmeprotokoll handelt es sich um die Niederschrift über das Ergebnis einer förmlichen Abnahme. Mit Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls durch die Parteien wird dieses Ergebnis vom diesen anerkannt. Soweit nicht Beanstandungen oder Vorbehalte ausdrücklich in das Protokoll aufgenommen wurden, erlöschen mit Unterzeichnung gegenseitige Erfüllungsansprüche.

Wir empfehlen bei jedem Wechsel (sei es Mieter oder Eigentümer) immer ein solches ausführliches Protokoll anzufertigen. Eventuelle Mängel werden dort festgehalten und deren Beseitigung mit Terminfestsetzung vereinbart.
 

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Die letzte Aktualisierung dieser Seite erfolgte am 12.05.2005 . Für Tippfehler oder Irrtümer übernimmt weder der Ersteller der Homepage noch die irw-immobilien die Haftung.